Zuschüsse

Investitionen – Zuschüsse für Imkereigeräte

Die Förderung unterstützt dich bei der Anschaffung bestimmter neuer Gerätschaften. Damit sollen deine Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden.

Voraussetzungen

  • Dein Wohn- und Betriebssitz ist in Bayern
  • Du bist Anfänger in der Imkerei
    • Im ersten Halbjahr des Förderjahres oder in den 3 Jahren davor hast du an einem Anfängerlehrgang teilgenommen und beginnst das erste Mal mit der Imkerei
  • Du hast bereits eine Betriebsnummer. Wenn nicht dann findest du hier das Formular: Betriebsnummer
  • Die geförderten Ausrüstungsgegenstände darfst Du innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung nutzen
  • Bei Anträgen mit einer Investitionssumme von über 5.000 Euro wird eine zusätzliche Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme eingeholt

Förderung

  • Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung Deiner Honiggewinnung, die im Merkblatt aufgeführt sind. Beuten sind nicht förderfähig.
  • Mindestinvestitionssummen
    • Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt)
    • andere Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)
  • max. förderfähiges Investitionsvolumen: 25.000 Euro jährlich

Ansprechpartner
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de

Antragszeitraum
Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der FüAk eingereicht werden. Alle notwendigen Anträge & Merkblätter hierzu du auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter: Anträge und Merkblätter