Zuschüsse

Die Förderung unterstützt die Anschaffung bestimmter Geräte. Ziel ist, die Erzeugung und Vermarktung von Honig und Bienenzuchterzeugnissen zu verbessern.

Bitte beachtet, dass eine Antragstellung nur noch online über das Serviceportal iBalis möglich ist, siehe Antragstellung! Die Auszahlungsantragsstellung ist erst ab dem 1. März 2024 möglich.

Antragszeitraum

Förderantragstellung ist jährlich bis zum 15. April möglich.

Antragsberechtigt sind:

Imkerinnen und Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern

Kontakt:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a, 84030 Landshut
Telefon:0871 9522-4600
Fax:0871 9522-4399