Investitionen – Zuschüsse für Imkereigeräte
Die Förderung unterstützt dich bei der Anschaffung bestimmter neuer Gerätschaften. Damit sollen deine Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden.
Voraussetzungen
- Dein Wohn- und Betriebssitz ist in Bayern
- Du bist Anfänger in der Imkerei
- Im ersten Halbjahr des Förderjahres oder in den 3 Jahren davor hast du an einem Anfängerlehrgang teilgenommen und beginnst das erste Mal mit der Imkerei
- Du hast bereits eine Betriebsnummer. Wenn nicht dann findest du hier das Formular: Betriebsnummer
- Die geförderten Ausrüstungsgegenstände darfst Du innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung nutzen
- Bei Anträgen mit einer Investitionssumme von über 5.000 Euro wird eine zusätzliche Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme eingeholt
Förderung
- Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung Deiner Honiggewinnung, die im Merkblatt aufgeführt sind. Beuten sind nicht förderfähig.
- Mindestinvestitionssummen
- Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt)
- andere Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)
- max. förderfähiges Investitionsvolumen: 25.000 Euro jährlich
Ansprechpartner
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: poststelle@fueak.bayern.de
Antragszeitraum
Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der FüAk eingereicht werden. Alle notwendigen Anträge & Merkblätter hierzu du auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter: Anträge und Merkblätter
Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der FüAk eingereicht werden. Alle notwendigen Anträge & Merkblätter hierzu du auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter: Anträge und Merkblätter