Belegstellenordnung

Die Hochgebirgs-Belegstelle Thoraualm ist eine Gebrauchsbelegstelle des VBB Kreisverband Traunstein und wird von Imkern aus der Region betrieben.
Sie steht allen Imkern offen, die an der Züchtung der bei uns heimischen Carnicabiene interessiert sind.

Allgemeines:

1: Diese Belegstellenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung hier auf unserer Homepage in Kraft und wurde durch die Vorstandschaft des Vereins abgesegnet.
Mit Anlieferung von Begattungseinheiten gilt diese Belegstellenordnung als anerkannt.

2: Den Anordnungen des Belegstellenleiters, sowie allen von ihm eingesetzten Personen ist Folge zu leisten.

3: Die Beförderung zur Belegstelle in eigens dafür bereitgestellten Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr.

4: Für Begattungsvölkchen und -kästen wird nach Übergabe keinerlei Haftung übernommen. Es gibt auch keinerlei Garantie für den Begattungserfolg.

Anmeldung und Kosten:

5: Die Anmeldung erfolgt spätestens 4 Kalendertage vor Anlieferung. Entweder per eMail unter thorau@bzv-ruhpolding.de oder telefonisch über den Belegstellenleiter, mobil: 0160 / 944 069 81

6: Pro angelieferter Königin werden 2,00 € in Rechnung gestellt. Dieser Unkostenbeitrag ist zum Zeitpunkt der Auffahrt in bar zu entrichten.

Treffpunkt, Auf- und Abfahrt:

7: Treffpunkt ist der Parkplatz der Staudigl-Hütte, 19:00 Uhr. Es kann nur während der Öffnungszeit, sowie zu den festgesetzten Zeiten auf- und abgefahren werden. Die genauen Auf- und Abfahrtstage sind in unserem Zuchtkalender festgelegt.

8: Wegbeschreibung: Von Traunstein kommend am Ortsanfang Ruhpolding rechts in Richtung Maiergschwendt abbiegen. Nach ca. 2 km an einer Straßengabelung rechts in den Richtung Ortsteil Vorderbrand/Brand abbiegen. Im Ortsteil Vorderbrand rechts abbiegen in Richtung Glockenschmiede bzw. Thoraualm (Nähe Parkplatz Märchenpark, s. auch Wegweiser). Nach dem Abbiegen ca. 100m zum Parkplatz Staudigl-Hütte (siehe Anfahrt).

Begattungseinheiten:

9: Als Begattungseinheiten sollen Apidea, sowie Kieler Begattungskästchen verwendet werden. Für Apideas sind Aufstellständer vorhanden. In Ausnahmefällen können auch EWKs verwendet werden. Hierfür sind jedoch keine Schutzhäuschen vorhanden. Vom Züchter können nach Absprache, selbst bereitgestellte Schutzhäuschen verwendet werden. Minipluskästen sind nicht zugelassen.

Es können grundsätzlich auch Begattungseinheiten auf dem Boden aufgestellt werden. Vom Züchter können nach Absprache, selbst bereitgestellte Aufstellhilfen (z.B. Paletten) verwendet werden.

10: Alle Begattungseinheiten werden drohnenfrei angeliefert. Diese wird auf der Belegstelle, vom
Belegstellenpersonal kontrolliert. Ist keine Drohnenfreiheit vorhanden, wird die Anlieferung abgewiesen.

11: Alle Einheiten sind mit Züchtername, Adresse und Telefon-Nr. gekennzeichnet und werden vom Züchter selbst aufgestellt.

12: Die Begattungskästchen sind gut gereinigt und es dürfen keine Altwaben vorhanden sein. Aus Hygienegründen muss auf Mittelwandstreifen ein neuer Wabenbau erfolgen.

13: Die Begattungseinheiten verbleiben in der Regel zwei Wochen auf der Belegstelle, bei Schlechtwetterphasen eventuell auch drei Wochen. Ein längerer Verbleib als drei Wochen, kann nur in Ausnahmefällen und nur mit dem Belegstellenleiter, vereinbart werden.

Begattungsvölkchen:

14: Die Begattungsvölkchen sind ausreichend groß und sollen aus jungen Pflegebienen bestehen. Sie sind drohnenfrei gesiebt und mit ausreichend Futterteig für 3 Wochen versorgt. Eine Nachversorgung durch das Belegstellenpersonal kann nicht erfolgen.

15: Die Größe der Begattungsvölkchen ist passend zur Begattungseinheit (siehe Begattungseinheit).

16: Aus seuchenschutztechnischen Gründen darf zur Fütterung ausschließlich Zucker-Futterteig (Fontanatteig, z.B. Apifonda) verwendet werden. Es darf kein Honig enthalten sein.

17: Futterteig-Menge ist passend zur Größe des Begattungsvölkchen (siehe Begattungseinheit).

Gesundheit: Seuchenfreiheit, Faulbrut usw.:

18: Die beschickenden Züchter garantieren durch ihre Unterschrift im Belegstellenbuch, die Seuchenfreiheit ihrer Bienen bzw. dass keine anzeigepflichtigen Krankheiten vorliegen.

19: Wird aus Gebieten außerhalb des Landkreises Traunstein angeliefert, so legt der Züchter vor Auffahrt, ein gültiges Gesundheitszeugnis vor. In diesen Fällen darf ohne Gesundheitszeugnis nicht aufgestellt werden.

20: Aus Gebieten mit anzeigepflichtigen Krankheiten darf grundsätzlich nicht angeliefert werden.

Belegstellenbuch:

Im Belegstellenbuch werden folgende Daten erfasst:
– Tag der Auf- und Abfuhr
– Beschickender Züchter mit Name, Adresse und Telefonnummer – Anzahl der angelieferten Königinnen
– Anzahl der begatteten Königinnen bei Abholung
– Anzahl der ausgestellten Zuchtkarten
– Betrag der erhobenen Belegstellengebühr
– Auskunft zur Seuchenfreiheit
– Unterschrift des Züchters

Zum guten Gelingen:

Liebe Züchterinnen und Züchter,
eine erfolgreiche Begattung hängt neben dem Wetter, das wir nicht beeinflussen können, auch von der Beschaffenheit des Begattungsvölkchens ab – und letztere können wir sehr wohl bestimmen !
Wir hoffen mit unserer Belegstelle und unseren Hinweisen, zu Eurer erfolgreichen Zuchtarbeit beitragen zu können.
Die gesamte Königinnen-Zuchtgruppe wünscht Euch viel Erfolg bei der Königinnenzucht. Wir freuen uns, Euch dieses Jahr wieder auf der Hochgebirgs-Belegstelle Thoraualm begrüßen zu dürfen.

Besucht uns im Internet, dort findet Ihr weitere aktuelle Infos: www.bzv-ruhpolding.de

Gez. Konrad Wieser (Belegstellenleiter), im März 2024